Einzelhandel, Gastronomie und Hotels erhalten Förderungen von Anschaffungskosten.
Luftreinigungssysteme für Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen sind nach dem Krankenhaus-Zukunftsgesetz (KHZG) sowie dem Krankenhaus-Zukunfts-Fond (KHZF) förderfähig.
Lehreinrichtungen (z. B. Schulen, Kindergärten, Hochschulen) erhalten finanzielle Unterstützung.
Öffentliche Einrichtungen (z. B. Rathäuser, Behörden) erhalten finanzielle Unterstützung.
In Abstimmung mit dem Steuerberater Förderfähigkeit bestätigen lassen
Unter Vorbehalt bewilligter Förderung gewünschte Geräte bestellen
Gewünschte Zahlungsweise bzw. die Konditionen mit MediAirCare abstimmen
Rechnung bei zuständigem Steuerberater einreichen, um Förderung beantragen zu können